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Mietverwaltung

Mietverwaltung in Nürnberg, Fürth und Erlangen.

Sondereigentums- und Mietverwaltung für private Vermieter ab 1 Einheit: Mieterkommunikation, Nebenkostenabrechnung, Mahnwesen, Neuvermietung, Instandhaltung.

Kurz beantwortet · Was macht eine Mietverwaltung?

Die Mietverwaltung führt für den Eigentümer das Mietverhältnis: Mieterbetreuung, Mietsollstellung und Zahlungsüberwachung, Nebenkostenabrechnung, Mahnwesen, Neuvermietung und Instandhaltung. Betrifft das nur eine Wohnung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft, heißt dieselbe Leistung Sondereigentumsverwaltung (SEV). Beides ist ab 1 Einheit möglich und kostet in der Metropolregion Nürnberg üblicherweise 25–35 € pro Einheit und Monat, netto.

Mietverwaltung, SEV oder WEG-Verwaltung — was Sie brauchen

Die drei Begriffe werden häufig verwechselt, und das kostet Geld: Wer als Eigentümer einer einzelnen Wohnung eine WEG-Verwaltung sucht, fragt das Falsche an — die WEG-Verwaltung wird von der Gemeinschaft beschlossen, nicht von Ihnen. Umgekehrt deckt eine WEG-Verwaltung nichts ab, was innerhalb Ihrer Wohnung oder mit Ihrem Mieter passiert. Hier die Abgrenzung.

WEG-Verwaltung

Auftraggeber

Die Eigentümergemeinschaft als Ganzes, durch Beschluss in der Versammlung.

Umfang

Ausschließlich Gemeinschaftseigentum: Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizzentrale, Außenanlagen. Dazu Versammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Erhaltungsrücklage.

ab 39 € / Einheit / Monat inkl. USt

Als einzelner Eigentümer können Sie diese Verwaltung nicht allein beauftragen.

Zur WEG-Verwaltung →

Sondereigentumsverwaltung (SEV)

Auftraggeber

Ein einzelner Eigentümer einer Wohnung innerhalb einer WEG.

Umfang

Alles innerhalb Ihrer Wohnung und das Mietverhältnis: Mieter, Mieteingang, Nebenkosten, Reparaturen im Sondereigentum, Neuvermietung.

ab 32 € / Wohnung / Monat inkl. USt

Ergänzt die WEG-Verwaltung; die beiden Verträge sind voneinander unabhängig.

Mietverwaltung

Auftraggeber

Der Eigentümer eines ganzen Hauses ohne Aufteilung in Wohnungseigentum.

Umfang

Gesamtes Objekt und alle Mietverhältnisse: Mieterbetreuung, Buchhaltung, Nebenkosten, Mahnwesen, Instandhaltung, Neuvermietung, Technik.

ab 32 € / Einheit / Monat inkl. USt

Keine Versammlung und keine Beschlüsse; Sie entscheiden allein.

Was wir übernehmen

Sie bleiben Eigentümer und entscheiden. Wir kümmern uns um alles, was zwischen Ihnen und dem Mieter passiert.

Mieterbetreuung

Ein Ansprechpartner für Ihre Mieter — telefonisch, per Mail und über das Portal. Sie werden nur einbezogen, wenn Sie entscheiden müssen.

Miet- und Kautionsbuchhaltung

Sollstellung, Zahlungsüberwachung, Kautionskonto getrennt vom Betriebsvermögen.

Nebenkostenabrechnung

Fristgerecht, prüffähig und mit Erläuterung der Positionen — damit Widersprüche selten werden.

Mahnwesen

Erinnerung, Mahnung, Ratenvereinbarung. Bei Bedarf Übergabe an unsere Partnerkanzlei.

Neuvermietung

Exposé, Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Mietvertrag, Übergabeprotokoll mit Fotos.

Instandhaltung

Beauftragung geprüfter Fachbetriebe, Angebotsvergleich, Abnahme und Rechnungsprüfung — mit Ihrer Freigabe ab dem vereinbarten Betrag.

Reparaturen ohne Rückfrage-Schleife

Sie legen ein Budget fest — bis dahin handeln wir und melden es. Wir arbeiten mit einem festen Netz geprüfter Fachbetriebe in der Region und prüfen jedes Angebot technisch, bevor beauftragt wird.

Meldung geht ein
Antwort ≤ 24 h
Kleinreparatur im Budget
Fachbetrieb direkt
Über Budget: Angebote einholen
Vorlage ≤ 14 Tage
Größere Maßnahme
Ausschreibung und Abnahme

Was private Vermieter am häufigsten unterschätzen

Vier Punkte, die in der Selbstverwaltung regelmäßig Geld kosten — und der eigentliche Grund, aus dem Vermieter eine Verwaltung beauftragen.

Die Abrechnungsfrist ist eine Ausschlussfrist

Wer die Nebenkostenabrechnung später als zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellt, kann Nachzahlungen nicht mehr fordern. Guthaben des Mieters bleiben dagegen bestehen. Das ist der häufigste vermeidbare Verlust privater Vermieter.

Nicht jede Position ist umlagefähig

Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen gehören nicht in die Betriebskostenabrechnung. Werden sie doch umgelegt, ist die Abrechnung angreifbar — und mit ihr häufig die gesamte Nachzahlung.

Das Übergabeprotokoll entscheidet den Streit

Ohne fotodokumentiertes Protokoll bei Ein- und Auszug lässt sich ein Schaden praktisch nicht zuordnen. Wir protokollieren mit Fotos und legen beides im Portal ab, damit es auch nach Jahren auffindbar ist.

Leerstand kostet mehr als die Verwaltung

Ein Monat Leerstand bei 700 € Miete entspricht etwa ein bis zwei Jahren Verwaltungshonorar für diese Wohnung. Wie schnell neu vermietet wird, entscheidet über die Rendite mehr als die Höhe des Verwaltungshonorars.

Fristen, die wir für Sie überwachen

Mietrecht ist überwiegend Fristenrecht. Wer eine dieser Fristen versäumt, verliert den Anspruch — nicht nur das Argument.

Nebenkostenabrechnung an den Mieter
12 Monate, § 556 BGB
Einwendungsfrist des Mieters
12 Monate ab Zugang
Belegeinsicht auf Verlangen
während der Einwendungsfrist
Mieterhöhung auf Vergleichsmiete
frühestens nach 15 Monaten
Kappungsgrenze in Nürnberg, Fürth, Erlangen
15 % in 3 Jahren
Kaution, getrennt anzulegen
max. 3 Nettomieten, § 551 BGB

Stand 2026 · Kappungsgrenze und Mietspiegel vor Vertragsschluss prüfen

Häufige Fragen von Vermietern

Was ist der Unterschied zwischen Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung?

Der Leistungsumfang ist fast identisch, die Ausgangslage unterschiedlich. SEV betrifft eine Wohnung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft — dort existiert parallel eine WEG-Verwaltung für das Gemeinschaftseigentum. Mietverwaltung betrifft ein Objekt, das einem Eigentümer allein gehört.

Verwalten Sie auch eine einzelne Wohnung?

Ja, ab einer Einheit. Bei einer einzelnen Wohnung ist der Aufwand pro Einheit höher, deshalb gilt ein Mindesthonorar je Objekt, das wir im Angebot beziffern.

Sind Verwaltungskosten steuerlich absetzbar?

Bei vermieteten Objekten sind Verwaltungskosten in der Regel vollständig als Werbungskosten abziehbar. Auf den Mieter umlegen dürfen Sie sie nicht. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Steuerberatung.

Wie schnell reagieren Sie auf Schadensmeldungen?

Antwort innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Kleinreparaturen bis zum vereinbarten Budget beauftragen wir direkt beim Fachbetrieb und melden es Ihnen; darüber holen wir Angebote ein und legen sie vor.

Übernehmen Sie auch die Neuvermietung?

Ja, mit Immobilienmakler (IHK) im Haus: Exposé, Vermarktung, Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Mietvertrag und Übergabeprotokoll mit Fotos. Die Provision beträgt 1,19 Nettokaltmieten inkl. USt und wird gesondert abgerechnet.

Was passiert bei Mietrückstand?

Sollstellung und Zahlungseingänge laufen automatisiert; bei Rückstand folgen Erinnerung, Mahnung und bei Bedarf eine Ratenvereinbarung. Ab zwei Monatsmieten sprechen wir mit Ihnen über die Kündigung und übergeben an unsere Partnerkanzlei.

Eine Wohnung oder ein ganzes Haus — beides geht.

Sagen Sie uns Objektart, Lage und Anzahl der Einheiten. Den Rest klären wir am Telefon.