Mietverwaltung
Mietverwaltung in Nürnberg, Fürth und Erlangen.
Sondereigentums- und Mietverwaltung für private Vermieter ab 1 Einheit: Mieterkommunikation, Nebenkostenabrechnung, Mahnwesen, Neuvermietung, Instandhaltung.
Kurz beantwortet · Was macht eine Mietverwaltung?
Die Mietverwaltung führt für den Eigentümer das Mietverhältnis: Mieterbetreuung, Mietsollstellung und Zahlungsüberwachung, Nebenkostenabrechnung, Mahnwesen, Neuvermietung und Instandhaltung. Betrifft das nur eine Wohnung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft, heißt dieselbe Leistung Sondereigentumsverwaltung (SEV). Beides ist ab 1 Einheit möglich und kostet in der Metropolregion Nürnberg üblicherweise 25–35 € pro Einheit und Monat, netto.
Mietverwaltung, SEV oder WEG-Verwaltung — was Sie brauchen
Die drei Begriffe werden häufig verwechselt, und das kostet Geld: Wer als Eigentümer einer einzelnen Wohnung eine WEG-Verwaltung sucht, fragt das Falsche an — die WEG-Verwaltung wird von der Gemeinschaft beschlossen, nicht von Ihnen. Umgekehrt deckt eine WEG-Verwaltung nichts ab, was innerhalb Ihrer Wohnung oder mit Ihrem Mieter passiert. Hier die Abgrenzung.
WEG-Verwaltung
Auftraggeber
Die Eigentümergemeinschaft als Ganzes, durch Beschluss in der Versammlung.
Umfang
Ausschließlich Gemeinschaftseigentum: Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizzentrale, Außenanlagen. Dazu Versammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Erhaltungsrücklage.
ab 39 € / Einheit / Monat inkl. USt
Als einzelner Eigentümer können Sie diese Verwaltung nicht allein beauftragen.
Zur WEG-Verwaltung →Sondereigentumsverwaltung (SEV)
Auftraggeber
Ein einzelner Eigentümer einer Wohnung innerhalb einer WEG.
Umfang
Alles innerhalb Ihrer Wohnung und das Mietverhältnis: Mieter, Mieteingang, Nebenkosten, Reparaturen im Sondereigentum, Neuvermietung.
ab 32 € / Wohnung / Monat inkl. USt
Ergänzt die WEG-Verwaltung; die beiden Verträge sind voneinander unabhängig.
Mietverwaltung
Auftraggeber
Der Eigentümer eines ganzen Hauses ohne Aufteilung in Wohnungseigentum.
Umfang
Gesamtes Objekt und alle Mietverhältnisse: Mieterbetreuung, Buchhaltung, Nebenkosten, Mahnwesen, Instandhaltung, Neuvermietung, Technik.
ab 32 € / Einheit / Monat inkl. USt
Keine Versammlung und keine Beschlüsse; Sie entscheiden allein.
Was wir übernehmen
Sie bleiben Eigentümer und entscheiden. Wir kümmern uns um alles, was zwischen Ihnen und dem Mieter passiert.
Mieterbetreuung
Ein Ansprechpartner für Ihre Mieter — telefonisch, per Mail und über das Portal. Sie werden nur einbezogen, wenn Sie entscheiden müssen.
Miet- und Kautionsbuchhaltung
Sollstellung, Zahlungsüberwachung, Kautionskonto getrennt vom Betriebsvermögen.
Nebenkostenabrechnung
Fristgerecht, prüffähig und mit Erläuterung der Positionen — damit Widersprüche selten werden.
Mahnwesen
Erinnerung, Mahnung, Ratenvereinbarung. Bei Bedarf Übergabe an unsere Partnerkanzlei.
Neuvermietung
Exposé, Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Mietvertrag, Übergabeprotokoll mit Fotos.
Instandhaltung
Beauftragung geprüfter Fachbetriebe, Angebotsvergleich, Abnahme und Rechnungsprüfung — mit Ihrer Freigabe ab dem vereinbarten Betrag.
Reparaturen ohne Rückfrage-Schleife
Sie legen ein Budget fest — bis dahin handeln wir und melden es. Wir arbeiten mit einem festen Netz geprüfter Fachbetriebe in der Region und prüfen jedes Angebot technisch, bevor beauftragt wird.
- Meldung geht ein
- Antwort ≤ 24 h
- Kleinreparatur im Budget
- Fachbetrieb direkt
- Über Budget: Angebote einholen
- Vorlage ≤ 14 Tage
- Größere Maßnahme
- Ausschreibung und Abnahme
Was private Vermieter am häufigsten unterschätzen
Vier Punkte, die in der Selbstverwaltung regelmäßig Geld kosten — und der eigentliche Grund, aus dem Vermieter eine Verwaltung beauftragen.
Die Abrechnungsfrist ist eine Ausschlussfrist
Wer die Nebenkostenabrechnung später als zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellt, kann Nachzahlungen nicht mehr fordern. Guthaben des Mieters bleiben dagegen bestehen. Das ist der häufigste vermeidbare Verlust privater Vermieter.
Nicht jede Position ist umlagefähig
Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen gehören nicht in die Betriebskostenabrechnung. Werden sie doch umgelegt, ist die Abrechnung angreifbar — und mit ihr häufig die gesamte Nachzahlung.
Das Übergabeprotokoll entscheidet den Streit
Ohne fotodokumentiertes Protokoll bei Ein- und Auszug lässt sich ein Schaden praktisch nicht zuordnen. Wir protokollieren mit Fotos und legen beides im Portal ab, damit es auch nach Jahren auffindbar ist.
Leerstand kostet mehr als die Verwaltung
Ein Monat Leerstand bei 700 € Miete entspricht etwa ein bis zwei Jahren Verwaltungshonorar für diese Wohnung. Wie schnell neu vermietet wird, entscheidet über die Rendite mehr als die Höhe des Verwaltungshonorars.
Fristen, die wir für Sie überwachen
Mietrecht ist überwiegend Fristenrecht. Wer eine dieser Fristen versäumt, verliert den Anspruch — nicht nur das Argument.
- Nebenkostenabrechnung an den Mieter
- 12 Monate, § 556 BGB
- Einwendungsfrist des Mieters
- 12 Monate ab Zugang
- Belegeinsicht auf Verlangen
- während der Einwendungsfrist
- Mieterhöhung auf Vergleichsmiete
- frühestens nach 15 Monaten
- Kappungsgrenze in Nürnberg, Fürth, Erlangen
- 15 % in 3 Jahren
- Kaution, getrennt anzulegen
- max. 3 Nettomieten, § 551 BGB
Stand 2026 · Kappungsgrenze und Mietspiegel vor Vertragsschluss prüfen
Häufige Fragen von Vermietern
Was ist der Unterschied zwischen Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung?
Der Leistungsumfang ist fast identisch, die Ausgangslage unterschiedlich. SEV betrifft eine Wohnung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft — dort existiert parallel eine WEG-Verwaltung für das Gemeinschaftseigentum. Mietverwaltung betrifft ein Objekt, das einem Eigentümer allein gehört.
Verwalten Sie auch eine einzelne Wohnung?
Ja, ab einer Einheit. Bei einer einzelnen Wohnung ist der Aufwand pro Einheit höher, deshalb gilt ein Mindesthonorar je Objekt, das wir im Angebot beziffern.
Sind Verwaltungskosten steuerlich absetzbar?
Bei vermieteten Objekten sind Verwaltungskosten in der Regel vollständig als Werbungskosten abziehbar. Auf den Mieter umlegen dürfen Sie sie nicht. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Steuerberatung.
Wie schnell reagieren Sie auf Schadensmeldungen?
Antwort innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Kleinreparaturen bis zum vereinbarten Budget beauftragen wir direkt beim Fachbetrieb und melden es Ihnen; darüber holen wir Angebote ein und legen sie vor.
Übernehmen Sie auch die Neuvermietung?
Ja, mit Immobilienmakler (IHK) im Haus: Exposé, Vermarktung, Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Mietvertrag und Übergabeprotokoll mit Fotos. Die Provision beträgt 1,19 Nettokaltmieten inkl. USt und wird gesondert abgerechnet.
Was passiert bei Mietrückstand?
Sollstellung und Zahlungseingänge laufen automatisiert; bei Rückstand folgen Erinnerung, Mahnung und bei Bedarf eine Ratenvereinbarung. Ab zwei Monatsmieten sprechen wir mit Ihnen über die Kündigung und übergeben an unsere Partnerkanzlei.
Eine Wohnung oder ein ganzes Haus — beides geht.
Sagen Sie uns Objektart, Lage und Anzahl der Einheiten. Den Rest klären wir am Telefon.