Sondereigentumsverwaltung
Sondereigentumsverwaltung für vermietete Eigentumswohnungen.
Ihre Wohnung liegt in einer WEG, die jemand anders verwaltet. Wir kümmern uns um alles, was Ihnen als Vermieter gehört: Mieter, Miete, Nebenkosten und Instandhaltung im Sondereigentum.
Kurz beantwortet · Was ist Sondereigentumsverwaltung (SEV)?
Die Sondereigentumsverwaltung betreut die einzelne Eigentumswohnung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Auftrag ihres Eigentümers. Sie umfasst Mietverhältnis, Mieteinzug, Betriebskostenabrechnung, Instandhaltung des Sondereigentums und Neuvermietung. Abzugrenzen ist sie von der WEG-Verwaltung, die das Gemeinschaftseigentum für alle Eigentümer verwaltet — beide können, müssen aber nicht in einer Hand liegen.
Wo Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum sich trennen
Die häufigste Streitfrage zwischen Vermieter, Mieter und WEG-Verwaltung ist die Zuständigkeit für einen Schaden. Wer die Grenze kennt, spart sich Monate. Diese drei Fälle machen den größten Teil aus.
01
Innen ist Ihre Sache
Bodenbeläge, nicht tragende Wände, Innentüren, Sanitärobjekte, Einbauküche, Innenanstrich sowie die Leitungen ab der Abzweigung in die Wohnung gehören zum Sondereigentum.
02
Außen und tragend ist Sache der WEG
Dach, Fassade, Fenster einschließlich Rahmen, Balkonabdichtung, Steigleitungen, Heizungsanlage und Treppenhaus gehören zum Gemeinschaftseigentum — auch wenn nur eine Wohnung betroffen ist.
03
Der Graubereich kostet Zeit
Balkone, Wohnungseingangstüren, Rollläden und Fenstergriffe sind je nach Teilungserklärung unterschiedlich zugeordnet. Wir lesen sie, bevor wir einen Handwerker beauftragen.
Ablauf
So läuft die Betreuung Ihrer Wohnung
Als Kapitalanleger sollen Sie sich nur bei Entscheidungen melden müssen, die Geld kosten. Alles andere läuft ohne Sie.
Monatlich
Miete und Mahnwesen
Sollstellung, Zahlungseingangskontrolle, Mahnläufe nach fester Eskalationsstufe, Übersicht im Portal.
Jährlich
Betriebskostenabrechnung
Erstellt aus WEG-Abrechnung und Direktverträgen, fristgerecht innerhalb von zwölf Monaten, umlagefähige Positionen sauber getrennt.
Bei Bedarf
Mängel und Handwerker
Mieter melden über das Portal, wir prüfen die Zuständigkeit, beauftragen und kontrollieren die Ausführung.
Bei Fluktuation
Neuvermietung
Bewerberauswahl mit Bonitätsprüfung, Mietvertrag nach aktueller Rechtslage, Übergabeprotokoll mit Fotos.
In der Sondereigentumsverwaltung enthalten
Mieterkommunikation
Wir sind Ansprechpartner für Ihre Mieter — telefonisch, per Portal und vor Ort.
Mieteinzug und Mahnwesen
Sollstellung, Zahlungskontrolle, gestuftes Mahnverfahren bis zur Übergabe an den Anwalt.
Betriebskostenabrechnung
Fristgerecht, aus WEG-Abrechnung abgeleitet, mit Erläuterung für den Mieter.
Mietanpassung
Prüfung nach Mietspiegel, Index oder Staffel, rechtssichere Erhöhungsschreiben.
Instandhaltung im Sondereigentum
Zuständigkeitsprüfung, Beauftragung, Kontrolle und Rechnungsprüfung.
Vertretung in der Eigentümerversammlung
Auf Wunsch mit Vollmacht, inklusive Bericht über gefasste Beschlüsse und deren Folgen für Sie.
Jahresabrechnung für den Eigentümer
Einnahmen, Ausgaben und Rücklagenanteil in einer Aufstellung, die Ihr Steuerberater direkt verwenden kann.
Honorar
Abrechnung je Einheit und Monat, bei kleinen Objekten mit Mindesthonorar. Keine Mindestlaufzeit über zwölf Monate hinaus.
- SEV, ab einer Wohnung
- ab 32 € / Einheit
- SEV zusätzlich zur WEG-Verwaltung
- ab 24 € / Einheit
- Neuvermietung
- 1,19 Nettokaltmieten inkl. USt
Unsere Zusage
Wir prüfen bei jedem Mangel zuerst, ob die Gemeinschaft zahlt — bevor wir Ihre Rechnung schreiben. Bei Objekten, die wir auch als WEG verwalten, klären wir das intern in Tagen statt Wochen.
Häufige Fragen zur Sondereigentumsverwaltung
Was ist der Unterschied zur Mietverwaltung?
Praktisch derselbe Leistungsumfang. Der Begriff Sondereigentumsverwaltung wird verwendet, wenn die Wohnung Teil einer WEG ist; Mietverwaltung meint eher das gesamte Mietshaus im Alleineigentum.
Verwalten Sie auch einzelne Wohnungen?
Ja, ab einer Einheit. Für einzelne Wohnungen gilt ein Mindesthonorar je Objekt, das wir im Angebot beziffern.
Muss die WEG-Verwaltung bei Ihnen liegen?
Nein. Wir arbeiten mit jeder WEG-Verwaltung zusammen. Liegt beides bei uns, ist die Zuständigkeitsklärung bei Schäden allerdings deutlich schneller.
Wer haftet, wenn der Mieter nicht zahlt?
Das Mietausfallrisiko bleibt beim Eigentümer. Wir reduzieren es durch Bonitätsprüfung vor Vertragsschluss und ein konsequentes Mahnwesen ab dem ersten ausgebliebenen Zahlungseingang.