Leistung und Honorar, beides transparent.
Im Honorar enthalten sind die Objektbegehung, das Eigentümerportal und die technische Prüfung von Handwerkerangeboten. Alle Preise sind Ab-Preise pro Einheit und Monat inklusive Umsatzsteuer; entscheidend ist die Liste darunter.
Mietverwaltung
Private Vermieter, ab 1 Einheit
ab 32 € / Einheit / Monat
- Mieterbetreuung & Kommunikation
- Miet- und Kautionsbuchhaltung
- Nebenkostenabrechnung
- Mahnwesen bis Stufe 2
- Eigentümerportal
WEG-Verwaltung
BeliebtEigentümergemeinschaften ab 4 Einheiten
ab 39 € / Einheit / Monat
- Eine Eigentümerversammlung pro Jahr
- Beschlussumsetzung mit Statusverfolgung
- Wirtschaftsplan & Jahresabrechnung
- Rücklagen- und Kontenverwaltung
- Portal für Eigentümer und Beirat
- Objektbegehung mit Fotoprotokoll
Asset Management
Bestandshalter, Portfolios, Institutionen
Individuell
- Bestandsanalyse & Mietstrategie
- Sanierungs- und Budgetplanung
- Facility- und Handwerkersteuerung
- Reporting nach Ihrem Format
- Ankaufsprüfung, auch auf eigenes Buch
Sondereigentumsverwaltung und technisches Management
Beides lässt sich einzeln beauftragen — auch wenn die übrige Verwaltung woanders liegt. Die Honorare stehen auf den jeweiligen Leistungsseiten.
Makler-Service
Wir kaufen selbst, aber nicht jedes Objekt passt in unseren Bestand. Dann verkaufen wir es für Sie. Provision nach Vereinbarung, die Bewertung vorab ist kostenlos.
Zum Makler-Service →- Kostenlose Objektbewertung
- Verkauf oder Ankauf durch uns
- Klare Aussage, welcher Weg besser ist
Häufige Fragen zum Honorar
Was ist im Grundhonorar nicht enthalten?
Zusätzliche Eigentümerversammlungen, die Betreuung von Großsanierungen und die gerichtliche Rechtsverfolgung bei Hausgeldrückständen. Diese drei Positionen benennen wir im Angebot mit Preis, bevor Sie unterschreiben.
Warum liegen Sie über dem regionalen Mittel?
Weil Objektbegehung, technische Angebotsprüfung und feste Reaktionszeiten Arbeitszeit kosten, die im Durchschnittshonorar nicht enthalten ist. Ein niedrigeres Honorar bedeutet in der Regel nicht weniger Marge, sondern weniger Leistung — meist genau bei diesen Punkten.
Gibt es eine Mindestlaufzeit?
Bei WEG-Mandaten legt die Gemeinschaft die Bestelldauer per Beschluss fest — gesetzlich höchstens fünf Jahre, bei der ersten Bestellung nach Begründung von Wohnungseigentum höchstens drei. Abberufen kann die Gemeinschaft jederzeit; der Vertrag endet dann spätestens sechs Monate später. Bei Miet- und Sondereigentumsverwaltung vereinbaren wir zwölf Monate.
Wird das Honorar angepasst?
Wir vereinbaren eine Anpassung an den Verbraucherpreisindex, frühestens nach zwölf Monaten. Ohne Indexklausel entsteht der Effekt, den Sie aus Altverträgen kennen: Das Honorar bleibt jahrelang gleich und die Leistung sinkt entsprechend.
Ein Preis für Ihr Objekt, nicht für ein Durchschnittsobjekt.
Einheiten, Baujahr und Zustand entscheiden über das Honorar. Sagen Sie uns die drei Angaben, den Rest rechnen wir.