Anrufen hallo (at) ravenica.de Mo–Do 9–17 Uhr · Fr 9–13 Uhr

Qualifizierte Antwort in 24 Stunden

Für WEG-Beiräte & Eigentümer

Verwalter wechseln, ohne dass es Ihre Arbeit wird.

Beschlussvorlage, Anschreiben an den Altverwalter, Unterlagen- und Fristenliste: Wir liefern das Paket, Sie brauchen nur die Mehrheit in der Versammlung.

Was Sie vor dem Beschluss bekommen

Kostenlos, und unabhängig davon, ob Sie sich am Ende für uns entscheiden.

Prüfung Ihres aktuellen Verwaltervertrags

Laufzeit, Kündigungs- und Verlängerungsklauseln, Sondervergütungen. Wir sagen Ihnen, welcher Termin für den Beschluss sinnvoll ist.

Beschlussvorlage für die Versammlung

Formulierung für Abberufung und Neubestellung, mit Laufzeit und Honorar, so dass der Beschluss formal nicht angreifbar ist.

Einladungstext und Vergleichstabelle

Damit der Beirat den Eigentümern die vorliegenden Angebote gegenüberstellen kann, auch die der Mitbewerber.

Anschreiben an den Altverwalter

Mit vollständiger Unterlagenliste und Fristsetzung. Wir versenden es, sobald der Beschluss gefasst ist.

Erstbegehung mit Zustandsbericht

Im ersten Monat nach Übernahme: Fotoprotokoll, Mängelliste und Prüffristen-Übersicht als Grundlage für den ersten Wirtschaftsplan.

Zum Honorar: Wir liegen über dem regionalen Mittel und sagen das vorher. Unser Einstieg liegt bei 39 € pro Einheit und Monat; die Zahlen stehen auf der Honorarseite.

Honorar ansehen →

Fristen, kurz erklärt

Brauchen wir einen wichtigen Grund?

Nein. Seit der WEG-Reform 2020 genügt ein Beschluss mit einfacher Mehrheit. Ein wichtiger Grund ist nur nötig, wenn der Vertrag sofort und ohne die Sechs-Monats-Frist enden soll.

Wann endet der alte Vertrag?

Die Abberufung wirkt sofort, der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate danach (§ 26 Abs. 3 WEG). In dieser Zeit besteht der Honoraranspruch des Altverwalters fort.

Wie lange dauert die Übergabe?

Rechnen Sie mit acht bis zwölf Wochen zwischen Beschluss und geordnetem Start. Der Engpass ist selten die Rechtslage, sondern die Herausgabe von Unterlagen und die Umschreibung der Konten.

Wer rechnet das laufende Jahr ab?

Das gehört in den Beschluss. Üblich ist, dass der Altverwalter das begonnene Jahr abrechnet oder eine Zwischenabrechnung zum Übergabestichtag erstellt. Ohne Festlegung rechnet am Ende niemand ab.

Keine Rechtsberatung. Wir prüfen Ihren konkreten Verwaltervertrag vor dem Beschluss gemeinsam mit Ihnen.

Checkliste Verwalterwechsel

14 Punkte: welche Unterlagen Sie anfordern müssen, welche Fristen laufen, worauf bei der Übergabe der Rücklage zu achten ist.

Checkliste anfordern
Verwalterwechsel: Welche Fristen gelten und wie läuft die Übergabe? Beitrag lesen →

Versammlung steht an?

Sagen Sie uns den Termin. Beschlussvorlage und Vergleichstabelle liegen rechtzeitig vorher bei Ihnen.