Nachlassimmobilie
Eine geerbte Immobilie, um die sich gerade niemand kümmert.
Nach einem Todesfall steht das Objekt oft wochenlang leer, während Fristen laufen und niemand entschieden hat. Wir sichern es, verwalten es, räumen es und bringen es — wenn Sie das wollen — in den Verkauf oder in die Vermietung.
Kurz beantwortet · Was ist eine Nachlassimmobilie?
Als Nachlassimmobilie bezeichnet man ein Grundstück, Haus oder eine Eigentumswohnung, die mit dem Erbfall auf einen Alleinerben oder eine Erbengemeinschaft übergegangen ist. Bis zur Erbauseinandersetzung gehört sie allen Erben gemeinsam; Verwaltungsmaßnahmen richten sich nach § 2038 BGB. Typische Aufgaben in den ersten Wochen sind die Sicherung des Objekts, die Fortführung von Versicherung und Versorgung, die Klärung bestehender Mietverhältnisse, die Räumung sowie die Entscheidung zwischen Halten, Vermieten und Verkaufen.
Was in den ersten Wochen tatsächlich schiefgeht
Nicht die große Entscheidung kostet Geld, sondern die Wochen davor. Diese drei Punkte sehen wir bei geerbten Objekten immer wieder — und sie sind alle vermeidbar.
01
Das Objekt steht unbetreut
Heizung aus im Winter, Briefkasten voll, Wasser nicht abgestellt, Schlüssel bei drei verschiedenen Personen. Ein sichtbar unbewohntes Haus zieht außerdem Aufmerksamkeit auf sich, die niemand möchte.
02
Fristen laufen, ohne dass jemand sie kennt
Sechs Wochen für die Ausschlagung, ein Monat für das Sonderkündigungsrecht bei der Mietwohnung des Verstorbenen, drei Monate für die Anzeige beim Finanzamt, zwei Jahre für die gebührenfreie Grundbuchberichtigung.
03
Die Erben reden aneinander vorbei
Einer zieht Miete ein, einer beauftragt einen Handwerker, einer will verkaufen. Ohne gemeinsames Konto und ohne einheitliche Abrechnung entsteht Streit über Beträge, die eigentlich unstrittig sind.
Ablauf
So läuft die Übernahme ab
Der erste Schritt kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Er sorgt nur dafür, dass das Objekt keinen Schaden nimmt, während Sie entscheiden.
Innerhalb von 24 Stunden
Rückmeldung und Sofortplan
Wir rufen zurück, nehmen den Zustand auf und sagen Ihnen, was in den nächsten Tagen zwingend passieren muss — Versicherung, Heizung, Schlüssel, laufende Mietverhältnisse, Fristen. Auf Wunsch fahren wir noch am Folgetag zum Objekt.
Woche 1
Objekt sichern
Schließung dokumentieren, Zählerstände aufnehmen, Heizung auf Frostschutz, Wasser prüfen, Post nachsenden, Gebäudeversicherung auf Leerstand melden. Fotoprotokoll für alle Erben identisch.
Woche 2–4
Unterlagen und Lage klären
Grundbuch, Teilungserklärung, Mietverträge, letzte Betriebskostenabrechnung, WEG-Beschlüsse, Rücklagenstand, Darlehen. Daraus entsteht eine Bestandsübersicht mit Wertindikation — die Grundlage für die Entscheidung Halten, Vermieten oder Verkaufen.
Nach Ihrer Entscheidung
Verwalten, räumen, vermieten oder verkaufen
Laufende Mietverwaltung mit Abrechnung an jeden Miterben, Entrümpelung mit besenreiner Übergabe, Neuvermietung oder Vermarktung — in der Reihenfolge, die zu Ihrer Entscheidung passt.
Was wir bei Nachlassimmobilien übernehmen
Sofortsicherung des Objekts
Begehung, Fotoprotokoll, Zählerstände, Frostschutz, Schlüsselverwaltung mit dokumentierter Ausgabe.
Versicherung und Versorgung
Leerstandsmeldung an den Gebäudeversicherer, Fortführung oder Umstellung von Strom, Gas und Wasser, Kündigung nicht mehr benötigter Verträge am Objekt.
Laufende Verwaltung bis zur Auseinandersetzung
Mieteinzug auf ein Nachlasskonto, Betriebskostenabrechnung, Mängelbearbeitung — jeder Miterbe erhält dieselbe Aufstellung.
Bestehende Mietverhältnisse
Information der Mieter, Prüfung von Mietanpassung und Kündigungsrechten, Abwicklung der Wohnung, die der Verstorbene selbst gemietet hatte.
Entrümpelung und Räumung
Nach Freigabe durch alle Erben: Sichtung auf Unterlagen und Wertgegenstände, fachgerechte Entsorgung, besenreine Übergabe. Ausführung durch Partnerbetriebe, Koordination und Abnahme durch uns.
Wertindikation und Vermarktung
Einordnung anhand tatsächlicher Abschlüsse in der Metropolregion, vollständige Unterlagen, Verkauf oder Neuvermietung über unseren Makler-Service.
Übergabe an Ihre Berater
Aufstellungen, die Steuerberater, Notar und Nachlasspfleger direkt verwenden können. Rechts- und Steuerberatung leisten wir nicht.
Was das kostet
Erstgespräch und Sofortplan sind kostenfrei. Danach entscheiden Sie, welcher Teil beauftragt wird — die Bausteine sind einzeln buchbar.
- Erstgespräch und Sofortplan
- kostenfrei
- Objektsicherung, einmalig
- nach Aufwand, Festpreis vorab
- Laufende Verwaltung, monatlich
- ab 32 € / Einheit
- Entrümpelung
- nach Aufmaß, Festpreis vorab
- Verkauf, je Seite
- 3,57 % inkl. USt
- Bestandsübersicht mit Wertindikation
- ab 690 €
Unsere Zusage
Wenn wir eine Nachlassimmobilie selbst kaufen möchten, sagen wir das vorher und treten im selben Vorgang nicht als Ihr Makler auf. Sie erhalten dann eine Wertermittlung durch einen unabhängigen Sachverständigen, bezahlt von uns, und können das Objekt trotzdem frei anderweitig anbieten.
Häufige Fragen zur Nachlassimmobilie
Können Sie handeln, bevor der Erbschein vorliegt?
Für die Sicherung des Objekts genügt in der Regel eine schriftliche Beauftragung durch die Personen, die sich als Erben ansehen — Heizung, Versicherung und Schlüssel dulden keinen Aufschub. Für Verträge, die den Nachlass binden, etwa Verwaltervertrag, Kündigung oder Verkauf, brauchen wir den Erbnachweis oder eine Vollmacht. Was wann geht, sagen wir Ihnen im Erstgespräch.
Was bedeutet die Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden?
Sie erhalten binnen 24 Stunden eine qualifizierte Antwort von einem Menschen, der den Fall gelesen hat: was sofort zu tun ist, welche Fristen laufen und was wir übernehmen können. Ein Ortstermin folgt nach Absprache, im Raum Nürnberg, Fürth und Erlangen in der Regel innerhalb weniger Werktage.
Kaufen Sie geerbte Immobilien auch selbst?
Gelegentlich, über eine eigene Gesellschaft, und nur unter offengelegten Bedingungen: Wir sagen es vor jedem Angebot, verzichten in diesem Fall auf die Maklerprovision und stellen Ihnen eine unabhängige Wertermittlung. Ein Ankauf ist nie Voraussetzung für unsere Beauftragung.
Was kostet eine Entrümpelung?
Der Preis richtet sich nach Volumen, Etage, Zugang und Anteil an Sondermüll. Wir nehmen vor Ort Maß und nennen einen Festpreis vor Beauftragung. Vor der Räumung wird jede Wohnung auf Unterlagen, Wertgegenstände und persönliche Erinnerungsstücke durchgesehen — und erst geräumt, wenn alle Erben freigegeben haben.
Wir sind eine Erbengemeinschaft und uns nicht einig. Geht das trotzdem?
Die Beauftragung einer Verwaltung ist ordnungsmäßige Verwaltung und damit mit Mehrheit nach Erbteilen möglich. Für Verkauf, Umbau oder Belastung brauchen Sie alle Miterben. Häufig entspannt gerade die neutrale Verwaltung mit identischer Abrechnung für jeden die Lage so weit, dass eine Einigung wieder möglich wird.
Der Verstorbene war Mieter — übernehmen Sie auch die Wohnungsauflösung?
Ja. Das Mietverhältnis endet nicht mit dem Tod; Erben und Vermieter haben jeweils ein Sonderkündigungsrecht, das innerhalb eines Monats ab Kenntnis auszuüben ist. Wir übernehmen Kündigung, Räumung, Renovierungsabsprache, Übergabe und Kautionsabrechnung.