Preise & Vertrag · 6 Min
Hausgeld in Nürnberg: Was ist normal und was zu wenig?
Kurze Antwort
Ein Hausgeld von 3,50 bis 5,00 € je Quadratmeter und Monat ist für Nürnberger Eigentumswohnungen ein üblicher Rahmen, davon 0,80 bis 1,50 € Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Ein auffällig niedriges Hausgeld ist selten ein gutes Zeichen: Meist fehlt die Rücklage, und die Kosten kommen später als Sonderumlage zurück.
Woraus sich das Hausgeld zusammensetzt
Hausgeld ist kein Preis, sondern eine Vorauszahlung. Die Eigentümer beschließen einen Wirtschaftsplan, und aus diesem Plan ergeben sich die monatlichen Vorschüsse jeder Einheit. Am Jahresende wird abgerechnet; die Differenz zwischen Plan und Ist ist die Abrechnungsspitze.
Drei Blöcke stecken darin:
Betriebskosten — Heizung und Warmwasser, Wasser und Abwasser, Müll, Gebäudeversicherung, Strom für Allgemeinflächen, Hausreinigung, Winterdienst, Aufzugswartung, Gartenpflege. Dieser Block ist der größte und schwankt am stärksten mit Energiepreisen.
Verwaltungskosten — Vergütung der Hausverwaltung, Kontoführung, gegebenenfalls Sonderhonorare.
Zuführung zur Erhaltungsrücklage — der Betrag, der für künftige Erhaltungsmaßnahmen angespart wird. Er ist keine laufende Ausgabe, sondern eine Umschichtung ins Gemeinschaftsvermögen.
Übliche Größenordnungen
- Gesamtes Hausgeld
- 3,50–5,00 €/m²/Monat
- davon Erhaltungsrücklage
- 0,80–1,50 €/m²/Monat
- davon Verwaltung
- 0,50–0,90 €/m²/Monat
- Aufschlag Aufzug
- ca. 0,30–0,60 €/m²
- Aufschlag Tiefgarage
- je Stellplatz gesondert
Für eine 70-m²-Wohnung ergibt das ein Hausgeld von etwa 245 bis 350 € im Monat. Die Spanne ist groß, weil Baujahr, Ausstattung und Zustand mehr ausmachen als die Lage: Ein sanierter Gründerzeitbau ohne Aufzug liegt am unteren Rand, eine Anlage aus den 1970er-Jahren mit Aufzug, Tiefgarage und anstehender Fassadensanierung am oberen.
Warum ein niedriges Hausgeld ein Warnsignal sein kann
Käufer freuen sich über ein Hausgeld von 2,80 € je Quadratmeter. Sie sollten es nicht.
Betriebskosten lassen sich kaum drücken — Müllgebühren, Versicherung und Wasser kosten, was sie kosten. Wo ein Hausgeld auffällig niedrig ist, wurde fast immer an einer von zwei Stellen gespart: an der Rücklage oder an der Verwaltung. Beides holt der Käufer später nach, das eine als Sonderumlage, das andere als Ärger.
Rechnen Sie vor dem Kauf gegen: Bei 70 m² und 0,40 € Rücklagenzuführung je Quadratmeter kommen 336 € im Jahr zusammen. Über zehn Jahre sind das 3.360 € je Wohnung. Eine Fassadensanierung kostet in einer Anlage mit vierzehn Einheiten leicht das Vierfache davon pro Einheit. Die Differenz zahlt, wem die Wohnung gehört, wenn beschlossen wird — nicht dem, der zwanzig Jahre zu wenig eingezahlt hat.
Was Sie vor dem Kauf prüfen sollten
Jahresabrechnungen der letzten drei Jahre, nicht nur die aktuelle
Wirtschaftsplan des laufenden Jahres mit Rücklagenzuführung
Stand der Erhaltungsrücklage, absolut und je Quadratmeter Wohnfläche
Beschluss-Sammlung der letzten fünf Jahre — beschlossene, aber nicht ausgeführte Maßnahmen sind eine kommende Rechnung
Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen
Höhe der Hausgeldrückstände in der Gemeinschaft
Sanierungsfahrplan oder wenigstens Alter von Dach, Fassade, Heizung, Leitungen
Der Verkäufer schuldet diese Unterlagen nicht automatisch — fordern Sie sie an, und lassen Sie sich nicht mit der letzten Abrechnung abspeisen. Ein Verkäufer, der die Beschluss-Sammlung nicht beibringt, hat entweder eine schlechte Verwaltung oder einen Grund.
Wer zahlt bei Eigentümerwechsel?
Die Hausgeldschuld trifft denjenigen, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit Eigentümer ist. Maßgeblich ist die Eintragung im Grundbuch, nicht der Notartermin und nicht die Schlüsselübergabe. Zwischen Beurkundung und Umschreibung liegen oft Monate — in dieser Zeit schuldet weiterhin der Verkäufer.
Zwei Punkte werden dabei regelmäßig übersehen:
Die Abrechnungsspitze trifft den, der bei Beschlussfassung Eigentümer ist. Wird im Mai über die Abrechnung des Vorjahres beschlossen und ist die Wohnung im März übergegangen, schuldet der Käufer die Nachzahlung — auch für einen Zeitraum, in dem ihm die Wohnung noch nicht gehörte. Im Innenverhältnis lässt sich das im Kaufvertrag anders regeln; gegenüber der Gemeinschaft gilt es trotzdem.
Rückstände des Verkäufers gehen nicht auf den Käufer über. Die Gemeinschaft kann sie nur beim Verkäufer geltend machen. Der Käufer sollte sich vor dem Notartermin dennoch bestätigen lassen, dass keine offenen Beträge bestehen — sonst kauft er in eine Gemeinschaft mit Liquiditätsloch.
Wenn Hausgeld nicht gezahlt wird
Rückstände sind kein Randthema. Sie fehlen sofort in der Kasse, und die übrigen Eigentümer tragen die Lücke faktisch mit, bis der Betrag eingetrieben ist.
Die Gemeinschaft macht die Forderung geltend — nicht der einzelne Eigentümer und nicht der Verwalter im eigenen Namen. Der Weg führt über Mahnung, gerichtliches Mahnverfahren oder Klage, in hartnäckigen Fällen bis zur Zwangsvollstreckung.
Hausgeldforderungen haben dabei eine Besonderheit: In der Zwangsversteigerung genießen sie ein begrenztes Vorrecht in einer bevorrechtigten Rangklasse, vor den Grundpfandrechten der Banken. Das gilt der Höhe nach begrenzt und nur für die jüngere Vergangenheit. Praktisch heißt es: Eine Gemeinschaft, die früh und konsequent vollstreckt, sieht ihr Geld deutlich häufiger wieder als eine, die zwei Jahre zuwartet.
Bei besonders schweren und wiederholten Pflichtverstößen sieht das Gesetz als letzte Möglichkeit die Entziehung des Wohnungseigentums vor. Das ist ein seltener und aufwendiger Weg, aber er existiert — und die Drohkulisse allein wirkt in manchen Fällen.
Für Kaufinteressenten ist die Höhe der Rückstände in der Gemeinschaft deshalb eine Kennzahl wie der Rücklagenstand: Sie sagt etwas über die Zahlungsmoral, aber mehr noch über die Konsequenz der Verwaltung.
Umlagefähigkeit: der Teil, den Vermieter falsch machen
Für vermietende Eigentümer zerfällt das Hausgeld in zwei Teile. Umlagefähig auf den Mieter sind die Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung, soweit sie im Mietvertrag vereinbart sind. Nicht umlagefähig sind die Verwaltervergütung, die Zuführung zur Erhaltungsrücklage und sämtliche Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten.
Die WEG-Jahresabrechnung ist deshalb nicht die Betriebskostenabrechnung des Mieters. Sie ist die Grundlage dafür, und die Aufteilung muss aus ihr hervorgehen. Eine Abrechnung, die Erhaltung und Betrieb in einer Zeile mischt, macht dem vermietenden Eigentümer die Weiterberechnung unmöglich — ein Punkt, den man beim Vergleich von Verwaltungen ruhig ansprechen darf.
Steuerlich sind die nicht umlagefähigen Anteile bei Vermietung Werbungskosten. Selbstnutzer können den Lohnanteil bestimmter Handwerkerleistungen nach § 35a EStG geltend machen — dafür braucht es eine gesonderte Bescheinigung der Verwaltung.
Ravenica weist in der Jahresabrechnung Betriebskosten, Verwaltung und Erhaltung getrennt aus — die Grundlage dafür, dass vermietende Eigentümer korrekt weiterberechnen können.
Häufige Fragen
Was kostet Hausgeld in Nürnberg pro Quadratmeter?
Üblich sind 3,50 bis 5,00 € je Quadratmeter und Monat, einschließlich Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Objekte mit Aufzug, Tiefgarage oder Concierge liegen darüber, kleine Altbauten ohne Aufzug darunter.
Welcher Teil des Hausgelds ist auf Mieter umlegbar?
Nur die Betriebskosten im Sinne der BetrKV, also etwa Heizung, Wasser, Müll, Gebäudeversicherung, Hausreinigung, Aufzugswartung. Nicht umlegbar sind die Verwaltervergütung, die Zuführung zur Erhaltungsrücklage und Instandhaltungskosten.
Bekomme ich zu viel gezahltes Hausgeld zurück?
Die Jahresabrechnung ergibt eine Abrechnungsspitze. Ergibt sich ein Guthaben, beschließen die Eigentümer über die Anpassung der Vorschüsse — eine automatische Auszahlung gibt es nicht.
Was passiert, wenn ein Eigentümer das Hausgeld nicht zahlt?
Die Gemeinschaft macht die Forderung geltend, notfalls gerichtlich. Bis dahin fehlt das Geld in der Kasse und die übrigen Eigentümer tragen die Lücke faktisch mit. Ein funktionierendes Mahnwesen ist deshalb kein Nebenthema.
Kann die Verwaltung das Hausgeld einfach erhöhen?
Nein. Die Höhe folgt aus dem Wirtschaftsplan, über den die Eigentümerversammlung beschließt. Der Verwalter erstellt ihn und setzt ihn um, entscheidet aber nicht über die Höhe.
Wer zahlt das Hausgeld beim Eigentümerwechsel?
Derjenige, der bei Fälligkeit als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist — nicht ab Notartermin oder Schlüsselübergabe. Die Nachzahlung aus der Jahresabrechnung schuldet dagegen, wer bei der Beschlussfassung Eigentümer ist, auch für Zeiträume davor.
Haftet der Käufer für Rückstände des Verkäufers?
Nein. Offene Hausgeldforderungen kann die Gemeinschaft nur gegen den Verkäufer geltend machen. Lassen Sie sich vor dem Notartermin dennoch bestätigen, dass keine Rückstände bestehen.
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand der gängigen Praxis wieder; für Ihren konkreten Fall prüfen wir die Fristen gemeinsam mit Ihnen oder einer auf WEG-Recht spezialisierten Kanzlei.