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Erhaltungsrücklage berechnen.
Das Gesetz verlangt eine angemessene Rücklage, nennt aber keine Zahl. Drei Methoden führen zu drei sehr unterschiedlichen Ergebnissen — nebeneinander gelesen ergeben sie eine belastbare Bandbreite.
Kurz gefasst
Die Peterssche Formel liefert den vollständigen Erhaltungsaufwand über achtzig Jahre und damit die Obergrenze. Die Sätze der II. BV sind der verbreitete Orientierungswert, bilden das heutige Baukostenniveau aber nur eingeschränkt ab. Belastbar wird die Höhe erst über einen Sanierungsfahrplan mit Restnutzungsdauern und geschätzten Kosten.
Wohnung
Ihr monatlicher Anteil laut Wirtschaftsplan. Leer lassen, wenn unbekannt.
Gebäude
Summe aller Einheiten. Steht in der Teilungserklärung oder in der Jahresabrechnung.
Stand laut Vermögensbericht, für die gesamte Gemeinschaft.
Annahmen
Für die Peterssche Formel. Neubaukosten im Geschosswohnungsbau liegen derzeit meist zwischen 3.000 und 4.500 €/m².
Üblich sind rund 70 %. Der Rest entfällt auf das Sondereigentum und wird nicht über die Rücklage finanziert.
Peterssche Formel
Obergrenze245,00 €/Monat
42,00 € je m² und Jahr · 2.940 € im Jahr für 70 m²
3.200 €/m² × 1,5 ÷ 80 Jahre
Sätze der II. BV
Orientierung46,96 €/Monat
8,05 € je m² und Jahr · 563 € im Jahr für 70 m²
ab 32 Jahre · Gebäude 51 Jahre alt
Sanierungsfahrplan
belastbar206,63 €/Monat
35,42 € je m² und Jahr · 2.480 € im Jahr für 70 m²
35.422 € im Jahr für die gesamte Gemeinschaft
Sanierungsfahrplan
Die Startwerte sind eine grobe Hausnummer für ein Mehrfamilienhaus mit rund 1.000 m² Wohnfläche. Ersetzen Sie sie durch Ihre Zahlen — erst dann wird die dritte Spalte oben belastbar.
Die Ergebnisse sind Orientierungswerte, keine Beschlussvorlage und keine Rechtsberatung. Die Angemessenheit der Rücklage hängt vom Zustand des konkreten Gebäudes ab; die Sätze der II. BV gelten unmittelbar nur für den öffentlich geförderten Wohnungsbau.
Häufige Fragen zur Erhaltungsrücklage
Wie hoch muss die Erhaltungsrücklage sein?
Das Gesetz nennt keine Zahl, sondern verlangt Angemessenheit (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG). Verbreitete Orientierungswerte liegen bei 7 bis 12 € je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr, wovon rund 70 % auf das Gemeinschaftseigentum entfallen.
Warum liegt die Peterssche Formel so viel höher?
Sie beschreibt den vollständigen Erhaltungsaufwand über eine Nutzungsdauer von achtzig Jahren, einschließlich Positionen, die viele Gemeinschaften über Sonderumlagen finanzieren. Als Beschlussvorschlag ist sie in den meisten Versammlungen nicht durchsetzbar, als Realitätscheck ist sie nützlich.
Warum werden nur rund 70 Prozent angesetzt?
Die Formeln beschreiben den Erhaltungsaufwand des gesamten Gebäudes. Ein Teil davon entfällt auf das Sondereigentum und wird vom jeweiligen Eigentümer selbst getragen. Über die Rücklage der Gemeinschaft läuft nur das Gemeinschaftseigentum.
Was ist besser als eine Faustformel?
Ein Sanierungsfahrplan. Er listet die Bauteile mit Restnutzungsdauer und geschätzten Kosten auf und rechnet rückwärts. Sein entscheidender Vorteil gegenüber jeder Formel: Er ist in der Versammlung diskutierbar.
Bekomme ich meinen Anteil an der Rücklage beim Verkauf zurück?
Nein. Die Rücklage gehört der Gemeinschaft. Der Anteil geht wirtschaftlich auf den Käufer über und sollte im Kaufpreis berücksichtigt werden.
Heißt es Instandhaltungsrücklage oder Erhaltungsrücklage?
Seit der WEG-Reform spricht das Gesetz von der Erhaltungsrücklage. Inhaltlich hat sich nichts geändert; ältere Beschlüsse und Teilungserklärungen verwenden weiter den alten Begriff und bleiben wirksam.
Aus dem Fahrplan wird ein Wirtschaftsplan.
Für betreute Gemeinschaften erstellen wir den Sanierungsfahrplan mit Restnutzungsdauern und Ansparbedarf — als Grundlage für die Versammlung, nicht als Verkaufsargument.
Mandatsaufnahme ab Ende 2026 / Anfang 2027. Erstgespräche mit Eigentümern und Beiräten sind bereits möglich.